Windenergie Gemeente Bunde Duitsland

omgeving
11 februari 2026
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Locatie
Soort omgeving
Gepubliceerd op 11 februari 2026
Gepubliceerd door Provincie Groningen
Windenergie Gemeente Bunde Duitsland B e k a n n t m a c h u n g Bauleitplanung der GemeindeBunde 40. Änderung des Flächennutzungsplans Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Entwürfen zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Anlass, Ziel und Zweck der Planung, Abgrenzung des Plangebiets Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung. Der Geltungsbereich umfasst drei einzelne Teilgeltungsbereiche (A, B1 und B2). Sie sind im nachfolgenden Kartenausschnitt durch eine gestrichelte Linie dargestellt. Die Flächen liegen östlich und westlich des Heerenweges sowie nördlich des Ditzum-Bunder-Sieltiefs. In het Nederlands: De gemeente wil een actieve bijdrage leveren aan de klimaatbescherming en aan haar toekomstige economische ontwikkeling. Daarom moeten er in het gemeentelijk gebied nieuwe speciale bouwgebieden voor het gebruik van windenergie worden aangewezen. De minimale afstand tot de gemeentegrens bedraagt 380 meter. Het plangebied bestaat uit drie afzonderlijke deelgebieden (A, B1 en B2). Deze zijn in het onderstaande kaartfragment aangegeven met een gestreepte lijn. De gebieden liggen ten oosten en westen van de Heerenweg en ten noorden van het Ditzum-Bunder-Sieltief. Mocht u vragen hebben over de planning, dan kunt u contact opnemen met Wenke Frieling via +49 4953- 80977 (Telefoonnummer gecorrigeerd naar het officiële formaat) of per e-mail via wenke.frieling@gemeinde- bunde.de. Houdt u er rekening mee dat de termijn voor het indienen van een zienswijze afloopt op 20-03-2026. Kartengrundlage: © basemap 2025 und TOP NL 2025 mit eigenen Ergänzungen Beteiligung der Öffentlichkeit – Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Die Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplans und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.02.2026 bis zum 20.03.2026 (einschließlich) auf der Internetseite https://www.gemeinde-bunde.de/gemeinde/auslegung veröffentlicht. Zudem werden die Planunterlagen für den Zeitraum der Veröffentlichung im Rathaus, Zimmer 13, Kirchring 2, in 26831 Bunde während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail (wenke.frieling@gemeinde-bunde.de) an die Gemeinde Bunde gesendet werden. Bei Bedarf können sie auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post (Gemeinde Bunde, Kirchring 2, 26831 Bunde), per Fax (04953/809-44) oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 04953/809-77 persönlich bzw. zur Niederschrift vorgetragen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB). Ergänzend wird zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gem. § 7 Abs. 3 S. 1 Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Gemeinde Bunde verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, sofern diese mit einer Stellungnahme angegeben werden. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet erfolgt nicht. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an politische Gremien ist möglich, sofern und soweit die Weitergabe erforderlich ist, um eine sachgerechte Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB vornehmen zu können. Werden Stellungnahmen anonym abgegeben, kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nicht erfolgen. Umweltbezogene Informationen Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor und können eingesehen werden: •Der Umweltbericht beinhaltet Aussagen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter. Beschrieben werden jeweils die Bestandssituation (einschließlich der Ergebnisse einer fachkundlichen Gebietsbegehung) sowie die voraussichtlichen Auswirkungen. Es werden Hinweise zu erforderlichen / möglichen Kompensationsmaßnahmen gegeben. •Zur Abwägung herangezogenes umweltbezogenes Material / Beispielhaft werden Sicherheitsanforderungen für einzelne Windenergieanlagen bezogen auf das Verdichterareal bzw. erdverlegte Leitungstrassen dargelegt / Beispielhaft wird zudem Erhebungsmaterial für einzelne Teilbereiche bezüglich Biotoptypen sowie Brut- und Gastvögeln dargelegt. Umweltbezogene Stellungnahmen und Eingaben Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen und Eingaben liegen vor und •Seitens der Öffentlichkeit liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen oder Eingaben vor. •Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange können eingesehen werden von: oAmprion – Bunde-Etzel Pipelinegesellschaft – EWE – Gascade – GasLIne – Gasunie -GTG Nord – Landesamt für Bergbau – Nobian - Open Grid – SEFE-Storage – Tennet zu Schutzanforderungen für erdverlegte Leitungen und das Verdichterareal, sowie zur Vereinbarkeit der benachbarten Bohrung mit Windenergieanlagen; oLandkreis Leer zur Vorrangfläche Kabeltrassenkorridor sowie zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen und Flugrouten; oNaturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) zu naturschutzrechtlichen Belangen. Grenzüberschreitende Unterrichtung – Die Planung befindet sich in Nähe zu den Niederlanden. Die Gemeinde übermittelt den Inhalt der Bekanntmachung und auch die Unterlagen zur Einsicht an die Provinz Groningen und die Gemeinde Oldambt (§ 55 UVPG i.V.m. § 4a Abs. 4 BauGB). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Frieling Diese Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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